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Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) Aftersales

Version 01 gültig ab 01. März 2023

Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) der Auto Dünki AG AG (nachfolgend „Garagenbetrieb“) im Hinblick auf Reparatur- resp. Serviceleistungen und damit für die von seitens des Garagenbetriebes resp. seiner Mitarbeiter/innen durchgeführten Arbeiten an Motorfahrzeugen, Anhängern, Aggregaten, deren Teilen sowie hinsichtlich der Erstellung von Kostenvoranschlägen.

1. Geltung
Die Geltung und damit der Einbezug abweichender und/oder ergänzender AVB des Kunden sind ausgeschlossen, auch wenn der Garagenbetrieb diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Abweichungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart und von beiden Parteien unterzeichnet worden sind.

2. Auftragserteilung
Der Kunde hat die zu reparierenden Mängel resp. die am Fahrzeug zu erbringenden Leistungen zuhanden des zuständigen Mitarbeiters des Garagenbetriebs so genau wie möglich zu bezeichnen und den gewünschten Fertigstellungstermin abzusprechen. Die zu erbringenden Leistungen wie der abgesprochene Termin werden im Werkstattauftrag erfasst und vom Kunden quittiert bzw. freigegeben. Soweit erforderlich, wird das vom Kunden überlassene Fahrzeug ohne expliziten Auftrag desselben zusätzlich auf den aktuellen Softwarestand gebracht. Soweit technisch möglich, werden in diesem Zusammenhang Fahrzeugdaten temporär verschlüsselt gesichert. Unabhängig davon geht der Garagenbetrieb davon aus und empfiehlt entsprechend dem Kunden, Daten und individuelle Einstellungen im Fahrzeug gemäss Betriebsanleitung zu sichern, um einen allfälligen Datenverlust zu vermeiden. Für einen derartigen Datenverlust hat der Garagenbetrieb folglich nicht einzustehen. Soweit sich im Rahmen der Ausführungen von Service- resp. Reparaturarbeiten zeigt, dass zusätzliche Arbeiten resp. Leistungen seitens des Garagenbetriebes erforderlich sind, welche im Rahmen der Fahrzeugübernahme durch den Garagenbetrieb nicht zu erwarten waren resp. vom Kunden nicht deklariert worden sind und kostenmässig 10% des Gesamtauftrages übersteigen, holt der Garagenbetrieb für diese Arbeiten vorgängig telefonisch oder schriftlich die Zustimmung des Kunden ein. Dieser hat in der Folge dafür besorgt zu sein, dass dem Garagenbetrieb eine Telefonnummer zur Verfügung steht, auf welcher der Kunde während der üblichen Geschäftszeiten erreichbar ist. Soweit der Garagenbetrieb den Kunden auch nach dreimaligem Versuch (mit zeitlichen Abständen von mindestens 15 Minuten) nicht erreichen kann, wird der Garagenbetrieb diese Arbeiten nur dann leisten, soweit diese im Hinblick auf die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges erforderlich sind. Soweit die zusätzlichen Arbeiten kostenmässig 10% des Gesamtauftrages nicht übersteigen, darf der Garagenbetrieb von der Zustimmung des Kunden ausgehen und muss nicht die vorgängige Zustimmung desselben einholen. Der Garagenbetrieb ist ermächtigt, Unteraufträge an Drittunternehmen zu erteilen und Probefahrten sowie Übungsfahrten mit dem vom Kunden überlassenen Fahrzeug durchzuführen. Bei erfolgter Radmontage ist ein Nachziehen der Radschrauben nach 50km bis 100km erforderlich und wird entsprechend seitens des Garagenbetriebes dem Kunden empfohlen.
3. Zustellung und Abnahme des Fahrzeuges
Wünscht der Kunde die Abholung oder Zustellung seines Fahrzeuges, erfolgen diese auf seine eigene Rechnung und Gefahr. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Zugang der Fertigstellungsanzeige oder Aushändigung resp. Übermittlung der Rechnung abzuholen. Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich diese Abholfrist auf zwei Arbeitstage. Die Abnahme des Fahrzeuges durch den Kunden erfolgt im
Garagenbetrieb, soweit nichts anderes vereinbart ist. Sofern der Kunde das Fahrzeug nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens aber zum Geschäftsschluss des vereinbarten Abholtages abholt, ist der Garagenbetrieb berechtigt, das Fahrzeug auf Gefahr und Verantwortung des Kunden ausserhalb des jeweiligen Garagenbetriebes für den Kunden kostenpflichtig zu parken. Bei Abnahmeverzug kann der Garagenbetrieb ohne entsprechende vorgängige Mahnung des Kunden eine ortsübliche Aufbewahrungsgebühr pro Standtag berechnen, soweit das Fahrzeug auf dem Betriebsgelände des Garagenbetriebes verbleibt.

4. Zahlung
Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich sofort fällig. Zahlungen mit Bargeld von mehr als CHF 500 und Fremdwährungen sind grundsätzlich ausgeschlossen und sollen mit Debit-/Kreditkarten erfolgen. Die akzeptierten Zahlungsmittel können beim Garagenbetrieb angefragt werden. Eine andere Zahlungsfrist auf Rechnung kann einseitig durch den Garagenbetrieb festgelegt werden. Forderungen des Garagenbetriebes kann der Kunde mit eigenen Forderungen nur dann verrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder diesbezüglich ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht betreffend den zu bezahlenden Betrag kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit dieses auf Ansprüche aus dem Auftrag als solchen beruht. Der Garagenbetrieb ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung, d.h. einen Kostenvorschuss zu verlangen. Ist der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, kann der Garagenbetrieb nach Verfall des Zahlungsziels ohne eine zusätzliche Mahnung einen Verzugszins von 5% vom Kunden einverlangen. Der Garagenbetrieb ist ebenso berechtigt, für übermittelte Mahnschreiben zuhanden des Kunden eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.00 pro Schreiben in Rechnung zu stellen. Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss seitens des Kunden spätestens zwei Wochen nach Zugang der Rechnung eingefordert werden, ansonsten der Garagenbetrieb von der Korrektheit derselben ausgehen darf.

5. Gewährleistung / Garantie
Der Kunde hat nach der Übernahme des Fahrzeuges dasselbe umgehend im Hinblick auf allfällige Mängel zu überprüfen. Mängel hat der Kunde beim ausführenden Garagenbetrieb spätestens innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Fahrzeugübernahme schriftlich zu rügen und damit geltend zu machen, bei versteckten Mängeln innerhalb von sieben Arbeitstagen nach erstmaligem Auftreten des betreffenden Mangels. In jedem Fall ist die Mängelrüge auf ausgeführte Arbeiten nach zwei Jahren verjährt. Unterlässt der Kunde die fristgerechte Rüge, gelten die Arbeiten des Garagenbetriebes als genehmigt, sind damit jegliche Mängelrechte verwirkt. Die gesetzliche Gewährleistung wird in gesetzlich zulässigem Umfang vollständig ausgeschlossen. Betreffend Sachmängel gilt ausschliesslich die Garantie des Herstellers. Soweit ein fristgerecht gerügter Mangel vorliegt, der auf die Arbeiten resp. Leistungen des Garagenbetriebes zurückzuführen ist, steht dem Garagenbetrieb ein Nachbesserungsrecht zu. Soweit der Kunde allfällige Nachbesserungsarbeiten durch einen Drittbetrieb vornehmen lässt, fällt der Gewährleistungsanspruch vollumfänglich dahin, der Garagenbetrieb ist entsprechend auch nicht verpflichtet, Nachbesserungsarbeiten eines Drittbetriebes zu vergüten.

6. Haftung
Der Garagenbetrieb übernimmt keinerlei Haftung (weder vertraglich noch ausservertraglich) ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist demnach – soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. Die Beweislast für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Garagenbetriebs resp. der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen etc. obliegt dem Kunden. Unabhängig von einem Verschulden des Garagenbetriebes bleibt eine etwaige Haftung des Garagenbetriebes bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder nach dem Produktehaftpflichtgesetz und bei Personenschäden unberührt. Die Haftung für den Verlust von Geld, Wertsachen jeglicher Art oder Dokumenten (z.B. Geschäftsunterlagen) im
Fahrzeug, die nicht ausdrücklich seitens des Garagenbetriebes in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen. Es hat der Kunde demnach besorgt zu sein, dass im überlassenen Fahrzeug keine derartigen Wertsachen vorhanden sind.

7. Eigentumsvorbehalt / Retentionsrecht
Eingebaute Zubehör-, Ersatzteile und Aggregate gehen erst mit vollständiger Bezahlung des betreffenden Kaufpreises nebst allfälliger Zinsen und Kosten in das Eigentum des Kunden über. Der Garagenbetrieb hat in der Folge das Recht, entsprechende Einträge in das Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Der Garagenbetrieb hat das Recht, bis zur vollständigen Bezahlung (früherer oder aktueller) Forderungen aus durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen etc. das seitens des Kunden überlassene Fahrzeug im Sinne Art. 891 ff. ZGB zurückzubehalten. Soweit der Kunde die Ausstände auch nach dreimaliger Mahnung und entsprechendem in Aussicht stellen der Verwertung des betreffenden Fahrzeuges zur Tilgung der offenen Forderungen nicht bezahlt, steht dem Garagenbetrieb das Recht zu, das Fahrzeug freihändig zu versilbern ohne Einbezug des Betreibungsamtes. Der betreffende Verkaufserlös wird – nach Abzug aller offenen Forderungen und Kosten des Garagenbetriebes – dem Kunden ausgehändigt.

8. Änderung der AVB
Die vorliegenden AVB gelten jeweils in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrages resp. Bestellung Kunden gültigen Fassung. Der Garagenbetrieb behält sich vor, die AVB jederzeit und einseitig zu ändern.

9. Datenschutz
Soweit erforderlich werden Ihre personenbezogenen Daten sowie Fahrzeug- und Reparaturinformationen (z.B. Fahrzeugidentifikationsnummer, technische Fahrzeug- und Werkstattdaten) zur Erfüllung dieses Auftrages oder gesetzlicher Verpflichtungen sowie zur Wahrung berechtigter Interessen von uns oder Dritten wie des Importeurs AMAG, des Herstellers und/oder durch uns oder durch die vorgenannten Dritten autorisierte Partner/Dienstleister verarbeitet. Ihre Daten werden zum Zweck der Vertragsabwicklung, der Abwicklung von Garantie- und Kulanzfällen, für Rückrufe und technische Massnahmen, der Kundenbetreuung, der Verbesserung der Produktqualität sowie der Führung einer zentralen Interessenten- und Kundenbetreuungsplattform verarbeitet. Falls Sie uns Ihr Einverständnis gegeben haben, verwenden wir Ihre Daten zudem auch zu Marketingzwecken. Bitte beachten Sie, dass das Nicht-Erteilen der Einwilligung keinen Widerruf von anderen Einwilligungen darstellt, die Sie uns allenfalls zu einem früheren Zeitpunkt bereits erteilt haben. Die Kontaktinformationen für den Widerruf und weitere Bestimmungen zum Datenschutz, die auf diesen Vertrag Anwendung finden, sind beim Garagenbetrieb verfügbar, auf dessen Webseite und auf https://www.auto-duenki.ch/de/datenschutzerklaerung einsehbar.

10. Service Cam
Im Rahmen Ihres Serviceauftrages werden mit der Applikation «Service Cam» des Herstellers Videoaufnahmen Ihres Fahrzeuges angefertigt, um Ihnen eine noch transparentere Abwicklung von Service- und Reparaturleistungen zu ermöglichen. Zur Übermittlung der Aufzeichnung verarbeiten wir Ihre Kontaktdaten wie E-Mail oder SMS. Die Videoaufnahmen werden direkt beim Hersteller verarbeitet und uns für den Zeitraum des Services zur Verfügung gestellt.

11. Gerichtsstand, anwendbares Recht
Der Gerichtsstand für alle sich ergebenden Streitigkeiten und damit für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche ist der Sitz des Garagenbetriebes, soweit von Gesetzes wegen kein zwingender Gerichtsstand vorgesehen ist. Der gleiche Gerichtsstand gilt auch, wenn der Kunde Sitz / Wohnsitz im Ausland hat. Dem Gargenbetrieb steht es auch offen, den Kunden auch an deren Sitz / Wohnsitz zu belangen. Anwendbar ist ausschliesslich das materielle Recht der Schweiz, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts oder sonstiger internationaler Vereinbarungen.